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   OLG Koblenz, 15.07.1998 - 5 W 464/98   

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https://dejure.org/1998,2733
OLG Koblenz, 15.07.1998 - 5 W 464/98 (https://dejure.org/1998,2733)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.07.1998 - 5 W 464/98 (https://dejure.org/1998,2733)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 5 W 464/98 (https://dejure.org/1998,2733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstständiges Beweisverfahren trotz Einrede einer Schiedsgerichtsvereinbarung und getroffener Schiedsgutachterabrede

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Sonstige Gerichtsverfahren: - Verfahrensgegenstand, selbständiges Beweisverfahren Schiedsvereinbarung: - Schiedseinrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485, § 1033
    Selbständiges Beweisverfahren bei Schiedsgerichts- und Schiedsgutachterabrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren bei Schiedsgerichts- und Schiedsgutachterabrede zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 502
  • BB 2001, 22
  • BauR 1999, 1055
  • EWiR 1999, 235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 05.05.1993 - 19 W 8/93

    Schiedsgericht: Zuständigkeit für selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.07.1998 - 5 W 464/98
    Jedenfalls solange das Schiedsgericht nicht bereits konstituiert bzw. das Schiedsgutachten nicht schon eingeholt ist, ist das Beweissicherungsverfahren nach einhelliger Meinung in Literatur und Rechtsprechung zulässig, was jetzt eindeutig aus der Neufassung des § 1033 ZPO folgt (OLG Frankfurt, BauR 1993, 504, 505; Thieme MDR 1991, 938, 939; Altschwager BauR 1991, 157, 161, 162; Lörcher/Lörcher, Das Schiedsverfahren - national/international - nach neuem Recht 1998 Rdnr. 69 unter Hinweis auf 1033 ZPO ; Thomas-Putzo, ZPO 21. Aufl., 1998, § 1033 Rdnr. 2; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 5. Aufl. 1998, S. 140 Rdnr. 26; Schütze Schiedsgericht und Schiedsverfahren, 2. Aufl. 1998, Rdnr. 169).
  • BGH, 26.01.2022 - VII ZB 19/21

    Feststellung von Mängeln an zur Verwendung bei der Neuerrichtung einer

    Nach der Gegenansicht bleibt das selbständige Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO trotz entsprechender Schiedsgutachtenabrede uneingeschränkt zulässig (von Bernuth, ZIP 1998, 2081, 2084; ders., EWiR 1999, 235, 236; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 19. Oktober 1998 - 20 W 48/98, juris Rn. 3; LG Hanau, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 4 OH 6/91, MDR 1991, 989; im Ergebnis ebenso Musielak/Voit/Voit, ZPO, 18. Aufl., § 1042 Rn. 28; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 42. Aufl., § 485 Rn. 10; Koeble in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., 14. Teil Rn. 99).

    Eine vermittelnde Auffassung wiederum nimmt ein rechtliches Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO trotz Schiedsgutachtenabrede an, solange das Schiedsgutachterverfahren noch nicht in Gang gebracht (OLG Köln, Beschluss vom 24. April 2008 - 15 W 15/08, BauR 2008, 1488 = NZBau 2009, 252, juris Rn. 16) beziehungsweise das Schiedsgutachten noch nicht eingeholt worden ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juli 1998 - 5 W 464/98, BauR 1999, 1055, juris Rn. 2).

  • OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 15/08

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schiedsgutachterklausel in einem Bauvertrag;

    Ein Ausnahmefall, wie er gegeben sein kann, wenn das gerichtliche Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen ist (OLG Köln, Beschluss vom 19.10.1998, IPR 1999, 289) oder das Schiedsgutachterverfahren bereits in Gang gebracht worden ist (OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 1537 f.; OLG Koblenz BauR 1999, 1055 f.), liegt ersichtlich nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2015 - 9 W 30/15

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens trotz Schiedsgutachtenabrede

    (Vgl. zum rechtlichen Interesse an der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens im Falle einer Schiedsgutachtenvereinbarung OLG Koblenz, BauR 1999, 1055; OLG Köln, IBR 1999, 289; OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1537; OLG Köln, NJW-RR 2009, 159; OLG Bremen, NJW-RR 2009, 1294.) Im vorliegenden Fall wird das rechtliche Interesse der Antragstellerin an der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens durch die Schiedsgutachtenklausel jedoch nicht beseitigt.
  • OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02

    Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln an Bauvorhaben

    Käme jedoch das Prozeßgericht, das über diese Frage ohne Bindung an eine Bewertung im Rahmen der Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens zu entscheiden hätte, zu dem Ergebnis, daß die Schiedsgutachtenabrede unwirksam ist oder sich tatsächlich - wie die Antragstellerin meint - nur auf die Vereinbarungen in Ziff. 7 des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages bezieht, so hätte das Schiedsgutachten im Gegensatz zu dem in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholten Gutachten ruf einen Rechtsstreit in der Hauptsache keine Bedeutung (so wohl auch OLG Koblenz MDR 1999, 502, 503).
  • OLG Köln, 15.03.2021 - 17 W 20/21

    Kündigung eines Werkvertrages über den Bau einer neue Autobahnbrücke Unzulässiger

    a) Dabei folgt der Senat anders als das Landgericht der Rechtsansicht, dass dann, wenn die Parteien - so wie hier - eine Schiedsgutachtenklausel in den Vertrag aufgenommen haben, die vorherige oder parallele Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens grundsätzlich unzulässig ist (OLG Bremen NJW-RR 2009, 1294; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 1537; OLG Düsseldorf BauR 1998, 1111; OLG Köln (19. ZS) BauR 2018, 870; LG Berlin IBR 2011, 497; LG München I IBR 2008, 486; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 21. Aufl., § 18 Abs. 3 VOB/B, Rn. 7; Anh 2 Rn. 58; Musielak/Voit/Huber, ZPO, 17. Aufl., § 485 Rn. 14; Schreiber, in: MK-ZPO, 6. Aufl., § 485 Rn. 16; Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 40. Aufl., § 485 Rn. 7a; Weise NJW-spezial 2015, 684; Werner/Pastor/Frechen, Der Bauprozess, 17. Aufl., Rn. 67; Werner/Pastor/Heinzerling, Rn. 501; Zanner BauR 1998, 1154, 1156; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 485 Rn. 7a; a. A. OLG Koblenz EWiR 1999, 235; OLG Karlsruhe BauR 2016, 1962; OLG Köln (20. ZS) IBR 1999, 289; von Bermuth EWiR 1999, 235).
  • OLG Bremen, 30.03.2009 - 1 W 10/09

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens bei Bestehen einer

    Jedes auf andere Weise gewonnene Beweisergebnis ist vollständig unbeachtlich - mit einer wesentlichen Einschränkung: Streiten sich die Parteien, ob das Schiedsgutachten entsprechend § 319 Abs. 1 BGB offenbar unrichtig ist, so können sich die Parteien auf das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens stützen (von Bernuth, aaO.; s. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2002, OLG-Report 2002, 467 f; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.07.1998, Az. 5 W 464/98).
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